Valet2Fly wurde im Jahr 2024 gegründet
Inhaber ist: Dragan Pantelic
Jede volljährige natürliche oder juristische Person sowie deren handlungsberechtigte Vertreter, die uneingeschränkt geschäftsfähig sind, hat die Möglichkeit, unseren Service zu buchen. Die Zahlung für unsere Dienstleistungen ist spätestens zwei Wochen vor dem Abflug per Überweisung/Lastschrift oder bei Barzahlung vor Abflug fällig. Durch die Buchungsbestätigung oder Zahlung kommt ein Dienstleistungsvertrag mit Valet2Fly zustande. Durch die Buchung und/oder Zahlung akzeptiert der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden nach der Kontaktaufnahme vor dem Abflug ändern, ist der Kunde verpflichtet, uns umgehend darüber zu informieren.
Gegenstand des Vertrags umfasst den Hin- und Rücktransport des PKW zum Parkplatz am Flughafen Stuttgart sowie die Unterbringung des Fahrzeugs unter den angegebenen Bedingungen und möglichen weiteren schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen. Die Fahrzeuge werden sowohl auf unserem eigenen Parkplatz als auch auf alternativen Stellflächen abgestellt. Valet2Fly übernimmt keine Verantwortung oder spezielle Fürsorgepflichten für mitgeführte Gegenstände des Kunden. Der Kunde ermächtigt Valet2Fly, das Fahrzeug zu Überführungszwecken bis zum genannten Parkplatz/Parkhaus, der sich 7-10 km vom Flughafen Stuttgart entfernt befindet, zu fahren und es bei der Rückgabe wieder zurückzubringen. Falls zusätzliche Serviceleistungen gebucht wurden, hat Valet2Fly das Recht, beispielsweise zu Tankstellen oder Waschstraßen zu fahren. Weitere Fahrten sind nicht gestattet.
Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt durch eine schriftliche Vereinbarung, die durch Unterschrift bestätigt wird. Der Fahrzeuglenker bestätigt, dass er berechtigt ist, das Fahrzeug zu führen, und dass dieses eine Haftpflichtversicherung hat.
Die Gebühren orientieren sich an der aktuellen Preisliste und werden schriftlich in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Die genannten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und werden von Valet2Fly transparent ausgewiesen. Tagesaktuelle Preisinformationen sind im Internet abrufbar.
Es ist erforderlich, im Vorfeld mit der Disposition Kontakt aufzunehmen, um den Termin abzustimmen. Dabei werden Ihre Daten erfasst, darunter Name, Adresse, E-Mail oder Telefonnummer sowie Flugdaten, Kfz-Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Farbe und Informationen zur Kasko/Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Zudem ist eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der Sie während Ihrer Reise erreichbar sind. Bitte schalten Sie Ihr Mobiltelefon unbedingt sofort bei Ihrer Rückkehr am Flughafen ein.
Die Terminbuchung wird durch die Auftragsbestätigung verbindlich. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Auftragsbestätigung zu überprüfen und Valet2Fly eine Lesebestätigung zukommen zu lassen. Etwaige Änderungen müssen umgehend an Valet2Fly weitergegeben werden.
Falls der Kunde vorzeitig am Flughafen ankommt und dadurch Parkgebühren entstehen, trägt der Kunde diese Kosten. Bei Nichterscheinen des Kunden ohne vorherige Stornierung hat der Kunde die gesamten Servicegebühren an Valet2Fly zu entrichten.
Bei der Rückkehr muss das Fahrzeug zum vereinbarten Termin vom Kunden übernommen werden, es sei denn, es wurde aufgrund einer Flugplanänderung ein neuer Termin mit Valet2Fly vereinbart. Andernfalls behält sich Valet2Fly das Recht vor, das Fahrzeug im Flughafenparkhaus zu parken, wofür der Kunde die entsprechenden Gebühren trägt.
Nach Erhalt des Gepäcks bei der Rückkehr ist sofort Kontakt mit Valet2Fly aufzunehmen. Sollte das Gepäck des Kunden nicht innerhalb von 1 Stunde nach der Landung eingetroffen sein, muss der Kunde den Fahrer telefonisch informieren. In solchen Fällen können Wartezeiten für den Kunden entstehen, und es können zusätzliche Parkgebühren anfallen, die vom Kunden zu tragen sind.
Nachfolgend gelten zwei Optionen für den Parkplatz in Bezug auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht beschränkt sich die Haftung von Valet2Fly auf den vorhersehbaren Schaden, der vom Nutzer nachgewiesen werden muss und typischerweise in vergleichbaren Fällen auftritt. Die Haftung von Valet2Fly für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder verkehrsbedingter Umstände, die nicht von Valet2Fly verschuldet sind, wird ausgeschlossen. Schäden, die unter die Haftpflicht des Fahrzeughalters fallen, gehen auf den Fahrzeughalter über. Valet2Fly übernimmt keine Haftung für Hagel- und andere Unwetterschäden. Haftpflichtschäden des Unfallgegners werden ausschließlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters abgewickelt.
Bei falschen Angaben zum Fahrzeugversicherungsschutz übernimmt Valet2Fly grundsätzlich keine Haftung. Ebenso schließt Valet2Fly die Haftung für fehlerhafte Buchungsbestätigungen aus, da die Richtigkeit von der Kundenseite überprüft werden muss. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Valet2Fly nur und in der Höhe begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Hauptpflicht). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:
Dies gilt auch bei Diebstahl. Valet2Fly übernimmt ebenfalls keine Verantwortung für geringfügige Kratzer, leichte Lackschäden oder Steinschläge, Dellen, Felgen- oder Reifenschäden, da diese oft aufgrund von Verschmutzungen der Fahrzeuge oder den ungünstigen Lichtverhältnissen am Flughafen zum Zeitpunkt der Übergabe schwer zu erkennen sind. Bei der Fahrzeugübergabe wird jedoch ein Übergabeprotokoll erstellt, dessen Existenz jedoch nicht dazu führt, dass die oben genannte Klausel ausgeschlossen wird. Das Protokoll dient lediglich der Dokumentation des allgemeinen Zustands des Fahrzeugs. Falls ein Fahrzeug Schwierigkeiten beim Starten aufweist, ist der Kunde dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Für technische oder mechanische Defekte des Fahrzeugs nach der Übergabe und vor der Rückgabe übernimmt Valet2Fly keine Haftung. Etwaige Reparaturen obliegen dem Kunden. Valet2Fly haftet nicht für resultierende Kosten für die Rückfahrt oder Übernachtung. Fahrzeuge mit leeren oder schwachen Batterien können möglicherweise durch Valet2Fly durch Starthilfe wieder in Betrieb genommen werden. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, und es wird keine Garantie für nachträgliche Funktionsfähigkeit oder einen Batteriewechsel übernommen. Generell haftet Valet2Fly nicht für Schäden, die durch Einwirkung Dritter auf dem Parkplatz entstehen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist Landeshauptstadt Stuttgart.
Der Kunde ist informiert und willigt ein, dass die für die Abwicklung des Auftrags notwendigen persönlichen Daten von Valet2Fly auf Datenträgern gespeichert werden. Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die gespeicherten persönlichen Daten werden selbstverständlich von Valet2Fly vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).
Widerrufsrecht: Der Kunde sowie auch Valet2Fly können ihre Vertragserklärung bis 24 Std. vor Abflug ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf des Kunden ist zu richten an:
Valet2Fly
Schockenriedstrasse 45
70565 Stuttgart
info@Valet2Fly
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Valet2Fly behält sich vor eine Rücktrittsgebühr vom Kunden einzubehalten, die sich wie folgt darstellt: bis 24 Std. vor Abreise kostenfrei, danach wird eine Rücktrittspauschale von 15,00 EUR erhoben. Liegt keine Stornierung vor und der Termin wird vom Kunden nichtwahrgenommen, wird der Gesamtbetrag fällig. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit dem Empfang des Widerrufs bzw. Rücktritts.
[Ende der Widerrufsbelehrung]